Neues Schulgesetz NRWSeit dem 1. August 2006 ist das neue Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die wichtigsten Punkte können Sie hier lesen. Ebenfalls finden Sie hier den Brief des Ministerpräsidenten und der Schulministerin des Landes NRW an die Vorsitzenden der Schulpflegschaften.
Seit dem 1. August gilt das neue Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen. Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrales Leitmotiv dieses neuen Schulgesetzes. Informieren Sie sich über die wichtigsten Änderungen.
Das Anliegen, das mit dem neuen Schulgesetz verfolgt wird, erläutern der Ministerpräsident und die Schulministerin des Landes NRW in ihrem Brief an die Schulpflegschaften der Schulen in Nordrhein-Westfalen.
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